Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Dormitz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sebalder Str. 12
91077 Dormitz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Kontakt
E-Mail: post@vgdormitz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54218576786Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54218576786Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9134 9969-0
Fax: +49 9134 9527
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Franz-Dörrzapf-Str. 10
91320 Ebermannstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@ebermannstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8039728266106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9194 506-12
Fax: +49 9194 506-50
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof