Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Garten- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hallstadter Straße 28
96052 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0021461765442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1351
Fax: +49 951 87 1958
Internet
Stadt Bamberg - Abteilung Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hallstadter Straße 28
96052 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0038239542442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1354
Fax: +49 951 87 1958
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof