Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wiesau - Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
95672 Wiesau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@wiesau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/160631242764Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0
Fax: +49 9634 2511
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1
92703 Krummennaab
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@krummennaab.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48107391802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48107391802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9682 9211-0
Fax: +49 9682 9211-99
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof