Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Pfarramt Rott a. Inn
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Kirchweg 9
83543 Rott a. Inn
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/215177199971Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8039 909568
Pfarrbüro Ramerberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waldweg 4
83561 Ramerberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/903066056971Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8039 1495
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof