Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Großkarolinenfeld - Standesamt/Friedhofsverwaltung/Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karolinenplatz 12
83109 Großkarolinenfeld
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: erika.huber@grosskarolinenfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/929847263897Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 5908-0
Fax: +49 8031 5908-35
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof