Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 41 Standesamt, Bestattungswesen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/211180027910Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 612-414
Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 41 Standesamt, Bestattungswesen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/211180027910Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 612-0
Fax: +49 8631 612-222
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof