Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Volkach - Standesamt, Ordnungsamt, soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97332 Volkach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: standesamt@volkach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/706963901778Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9381 401-22
Fax: +49 9381 401-38
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
- Satzung für den gemeindlichen Friedhof in Nordheim a. Main
- Satzung über die Friedhofsgebühren der Gemeinde Nordheim a. Main
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt VolkachSatzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Volkach
- Satzung über die Friedhofsgebühren der Gemeinde Sommerach
- Friedhofssatzung der Stadt VolkachSatzung über die Friedhöfe der Stadt Volkach
- Satzung für den gemeindlichen Friedhof in Sommerach
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024
Hinweise für Volkach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Volkach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Volkach am 05.01.2025