Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung

    Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

    Beschreibung

    Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.

    Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.

    Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainaschaff

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro:

    Mo  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Di   08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Mi   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Do  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Fr   08:00 Uhr - 12:00 Uhr  

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    Do  16:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Terminvereinbarung unter Tel. 06021/705-11

    Kontakt

    E-Mail: gde@mainaschaff.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18663736632Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 705-0

    Fax: +49 6021 705-50

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Rothenbuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Postanschrift

    Schloßplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rothenbuch.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14330083701Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Die Benutzungsgebühren werden in einer Satzung auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Dabei soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebühren sind außerdem nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die öffentliche Einrichtung genutzt wird. Voraussetzung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist eine gemeindliche Kostensatzung, deren Rechtsgrundlage das Kostengesetz ist. Hier sind der Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit zu berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English