Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
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Ansprechpartner
Stadt Langenzenn - Standesamt und Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@langenzenn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/370848726866Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9101 703-0
Fax: +49 9101 703-900
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.08.2024