Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schönberg - Standesamt, Bestattungswesen
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Marktplatz 16
94513 Schönberg
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Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/749956250943Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8554 9604-0
Fax: +49 8554 9604-50
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024