Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
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Ansprechpartner
Gemeinde Schleching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 1
83259 Schleching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schleching.de
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Telefon Festnetz: +49 8649 9889-0
Fax: +49 8649 321
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.08.2024