Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
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Ansprechpartner
Gemeinde Grainau - Sg. 21: Bürgerbüro
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Am Kurpark 1
82491 Grainau
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Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergeramt@grainau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0257872821514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 9818-0
Fax: +49 8821 9818-30
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.08.2024