Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
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Ansprechpartner
Gemeinde Haimhausen - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 15
85778 Haimhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung sind Vorsprachen im Bürgerbüro bereits ab 07:00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro hat zudem jeden ersten oder zweiten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@haimhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7418236882447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8133 9303-0
Fax: +49 8133 9303-30
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024