Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

    Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

    Beschreibung

    Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.

    Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2b Standesamt und Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Maxstraße 23

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 2260

    97688 Bad Kissingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt.badkissingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/934181616875Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 807-2220

    Fax: +49 971 807-2229

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    • Datenbank mit den Dokumenten zum Stadtrecht
      In dieser Datenbank finden Sie alle Dokumente zum Stadtrecht der Stadt Bad Kissingen; darunter sind die Bebauungspläne, die Denkmalliste, der Flächennutzungsplan, verschiedene Gebührenordnungen und Gebührensatzungen, die Heilquellenschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, weitere Ordnungen und Satzungen, die Überschwemmungsgebiete, verschiedene Verordnungen und die Wasserschutzgebiete.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 31.10.2024

    Stichwörter

    Ausstellung einer Überführungsbewilligung

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