Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bad Rodach - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Markt 1
96476 Bad Rodach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/172629758796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9564 9222-0
Fax: +49 9564 9222-25
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024
Stichwörter
Ausstellung einer Überführungsbewilligung