Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Standesamt - Sachgebiet Sterbefälle und Bestattungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: standesamt@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/535626867858Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1346
Fax: +49 9561 89-61346
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024
Stichwörter
Ausstellung einer Überführungsbewilligung