Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
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Ansprechpartner
Gemeinde Wörthsee
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Seestr. 20
82237 Wörthsee
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@woerthsee.de
De-Mail: Woerthsee@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97218625775Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97218625775Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8153 9858-0
Fax: +49 8153 9858-25
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024
Stichwörter
Ausstellung einer Überführungsbewilligung