Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Heilbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 88
83668 Bad Heilbrunn
Kontakt
E-Mail: poststelle@bad-heilbrunn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01775432506Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01775432506Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8046 1889-0
Fax: +49 8046 1889-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024
Stichwörter
Ausstellung einer Überführungsbewilligung