Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ries

    Adresse

    Hausanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Postanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    E-Mail: info@vgries.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07773990817Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07773990817Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0

    Fax: +49 9081 2594-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sonstige Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Postanschrift

    Beuthener Str. 6

    86720 Nördlingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/482624088918Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0

    Fax: +49 9081 2594-50

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English