Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Weiler-Simmerberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    88171 Weiler-Simmerberg

    Postfachadresse

    Postfach 1144

    88168 Weiler-Simmerberg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@weiler-simmerberg.de

    De-Mail: weiler-simmerberg@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21440911762Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21440911762Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8387 391-0

    Fax: +49 8387 391-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Satzungen und Verordnungen der Gemeinde

    Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

    Fachlich freigegeben durch Markt Weiler-Simmerberg am 04.07.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English