Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Beschreibung
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Hilpoltstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
91155 Hilpoltstein
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Touristinformation in der Residenz Montag und Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (in der Zeit von April bis Oktober)
Kontakt
E-Mail: amt1@hilpoltstein.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50331231453Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50331231453Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9174 978-0
Fax: +49 9174 978-119
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
- Bestattungsgesetz (BestG)
- Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
- Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Stichwörter
Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde