Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Heideck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 24

    91180 Heideck

    Postanschrift

    Marktplatz 24

    91180 Heideck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@heideck.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66442346452Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66442346452Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9177 4940-0

    Fax: +49 9177 4940-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.01.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English