Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Hinweise für Sonstiges (095730134000): Ergänzung: Stadt Zirndorf

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Zirndorf - SG II/2: Standes- & Bestattungsamt, Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürther Str. 8

    90513 Zirndorf

    Postfachadresse

    Postfach 1160

    90505 Zirndorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@zirndorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/830515325867Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9600-0

    Fax: +49 911 9600-305

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Satzungen und Verordnungen der Gemeinde

    Hinweise für Sonstiges (095730134000): Ergänzung: Stadt Zirndorf

    Kosten

    Hinweise für Sonstiges (095730134000): Ergänzung: Stadt Zirndorf

    Auf die Friedhofsgebührensatzung wird verwiesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (095730134000): Ergänzung: Stadt Zirndorf

    Fachlich freigegeben durch Stadt Zirndorf am 15.02.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English