Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Postanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.

    Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-hesselberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93774088795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9835 9791-0

    Fax: +49 9835 9791-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.01.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English