Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Heiligenstadt i.OFr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 20

    91332 Heiligenstadt i.OFr.

    Postanschrift

    Marktplatz 20

    91332 Heiligenstadt i.OFr.

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@markt-heiligenstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20886176585Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9198 9299-0

    Fax: +49 9198 9299-40

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    Markt Heiligenstadt i.OFr. - Friedhofsverwaltung

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 21

    91332 Heiligenstadt

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    Hauptstraße 21

    91332 Heiligenstadt

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    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/844846108922Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9198 9299-0

    Fax: +49 9198 9299-40

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    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English