Bestattung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Halfing

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserburger Str. 1

    83128 Halfing

    Postanschrift

    Wasserburger Str. 1

    83128 Halfing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@halfing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76329649794Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8055 9053-0

    Fax: +49 8055 9053-33

    Internet

    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a.Chiemsee - Friedhofwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gollenshausener Str. 1

    83254 Breitbrunn a.Chiemsee

    Postanschrift

    Gollenshausener Str. 1

    83254 Breitbrunn a.Chiemsee

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/533847235898Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8054 9039-13

    Fax: +49 8054 9039-17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.01.2024

    Stichwörter

    Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English