Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe - 12 Bau- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/229070074885Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8326 996-0
Fax: +49 8326 996-600
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt