Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-hw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/837289672941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0
Fax: +49 8222 9676-40
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt