Vorgesehen zum Löschen - Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung / Standplatz Genehmigung
    99050073008000, 99050054006000, 99050054006002, 99050054006001, 99050054006003

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

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    Postanschrift

    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10440638821Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10440638821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9384 9730-0

    Fax: +49 9384 9730-45

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handlungsgrundlage(n)

    • Marktsatzung
    ;
    • Marktsatzung

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 05.11.2025

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English