Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Marktheidenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
97820 Marktheidenfeld
Kontakt
E-Mail: Poststelle@marktheidenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81108910474Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81108910474Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9391 5004-0
Fax: +49 9391 7940
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt