Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Theres
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 3
97531 Theres
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vg@vg.theres.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63440617825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 9234-0
Fax: +49 9521 9234-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt