Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Zeil a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
97470 Zeil a.Main
Kontakt
E-Mail: info@zeil-am-main.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72331077486Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72331077486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9524 949-0
Fax: +49 9524 949-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt