Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Untermerzbach
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 8
96190 Untermerzbach
Postanschrift
Marktplatz 8
96190 Untermerzbach
Kontakt
E-Mail: info@untermerzbach.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28218758747Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28218758747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9533 9809-0
Fax: +49 9533 9809-29
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- Marktsatzung
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 05.11.2025
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt