Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 108 - Melde- und Ausweiswesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammelburger Str. 14

    97717 Euerdorf

    Postanschrift

    Hammelburger Str. 14

    97717 Euerdorf

    Öffnungszeiten

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608737233874Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9704 9131-24

    Fax: +49 9704 9131-50

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English