Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Großostheim - Kultur- und Vereinsförderung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1280
63757 Großostheim
Kontakt
E-Mail: veranstaltungen@grossostheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4532459238447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6026 5004-0
Fax: +49 6026 5004-9000
Internet
Markt Großostheim - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1280
63757 Großostheim
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@grossostheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1953715568134Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6026 5004-0
Fax: +49 6026 5004-9000
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt