Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Postanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-neuhof.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02440694809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02440694809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0

    Fax: +49 9107 924429-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English