Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Wilhermsdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 46
91452 Wilhermsdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26774207770Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26774207770Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9102 9958-0
Fax: +49 9102 9958-111
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt