Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenzenn

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    90579 Langenzenn

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    90579 Langenzenn

    Öffnungszeiten


    Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@langenzenn.de

    De-Mail: poststelle@langenzenn.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29553482447Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9101 703-0

    Fax: +49 9101 703-900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English