Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 350
91544 Dinkelsbühl
Kontakt
E-Mail: info@dinkelsbuehl.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70442318458Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70442318458Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9851 902-0
Fax: +49 9851 902-109
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt