Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Rattelsdorf - Hauptverwaltung/Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
96179 Rattelsdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@markt-rattelsdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885068282923Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9547 9222-0
Fax: +49 9547 7522
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt