Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Coburg - Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: 3200-gewerbeabteilung@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646404686857Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-2322
Fax: +49 9561 89-1329
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
- Marktsatzung (111)Marktsatzung der Stadt Coburg
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt