Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Nittenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gerichtsstr. 13
93149 Nittenau
Kontakt
E-Mail: poststelle@nittenau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26775607468Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26775607468Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9436 309-0
Fax: +49 9436 309-400
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt