Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Neunburg vorm Wald - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus.stadt@neunburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5568501059117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9208-400
Fax: +49 9672 9208-477
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt