Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Pielenhofen: Di 15:30 - 18:00, Mi 7:30 - 12:30
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-pielenhofen-wolfsegg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=158879610200Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/158879610200Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9409 8510-0
Fax: +49 9409 8510-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt