Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Walderbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Franz-Xaver-Witt-Str. 2
93194 Walderbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@walderbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66107265829Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66107265829Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9464 9405-0
Fax: +49 9464 9405-25
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt