Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Alteglofsheim (VGem) (Kreis Regensburg, Bayern)
- Gemeindeverband Falkenstein (VGem) (Kreis Cham, Bayern)
- Gemeindeverband Mitterteich (VGem) (Kreis Tirschenreuth, Bayern)
- Gemeindeverband Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem) (Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern)
- Gemeindeverband Neustadt a.d.Waldnaab (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Waldnaab, Bayern)
- Gemeindeverband Schwarzenfeld (VGem) (Kreis Schwandorf, Bayern)
- Gemeindeverband Weiherhammer (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Waldnaab, Bayern)
- Regensburg
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Ansprechpartner
Für Oberpfalz (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt