Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3581652299510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 306-5320
Fax: +49 8561 306-5329
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt