Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 29

    84347 Pfarrkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1360

    84343 Pfarrkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Mittwoch Nachmittag geschlossen
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3581652299510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 306-5320

    Fax: +49 8561 306-5329

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English