Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Altdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dekan-Wagner-Str. 13
84032 Altdorf
Kontakt
E-Mail: info@markt-altdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60219934493Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60219934493Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 303-0
Fax: +49 871 303-600
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt