Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
94551 Lalling
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=98440722802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98440722802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9904 8312-0
Fax: +49 9904 8312-128
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt