Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Hengersberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1080
94488 Hengersberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: markt@hengersberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22219500587Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22219500587Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9901 9307-0
Fax: +49 9901 9307-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt